Mach mit!

 


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Du interessierst Dich für den Umgang mit moderner Technik, arbeitest gerne im Team und möchtest anderen Menschen helfen? Dann bist Du bei uns genau richtig!

Komm doch einfach mal unverbindlich an einem Dienstabend (immer Dienstags ab 19 Uhr) bei uns vorbei und informiere Dich direkt bei uns vor Ort! Wir zeigen Dir alles und beantworten gerne Deine Fragen. 

Mit der Technik hast Du es nicht so, arbeitest aber dennoch gerne im Team, möchtest anderen Menschen helfen und Dich ehrenamtlich engagieren? Auch dann bist Du bei uns richtig - das THW ist sehr facettenreich und bietet für jede/n etwas! Also, schau auch Du 


Deine Ausbildung liegt uns am Herzen!

Du wirst fachbezogen ausgebildet und ausgestattet und erhältst eine Grund- und Fachausbildung am Standort.
Darüber hinaus erhältst Du, soweit es im Rahmen Deiner Fachaufgaben erforderlich ist, an der THW-Bundesschule mit ihren beiden Ausbildungsstätten Neuhausen a.d.F. und Hoya sowie an sonstigen Fortbildungseinrichtungen entsprechende Spezialausbildungen.


Und wie schaff' ich dann den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Durch Deine Mitwirkung im THW dürfen Dir keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Dich die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.

Dein Arbeitsverdienst wird fortgezahlt. Private Arbeitgeber:innen bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Du bist beruflich Selbstständig? Dann erhältst Du eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.


Wann kann ich denn eigentlich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden kannst Du, wenn Du...

  • das 17. Lebensjahr vollendet hast und noch nicht 60 Jahre alt bin,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
  • Deinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hast,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehst,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bist,
  • Dich zum demokratischen Rechtsstaat bekennst,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurdest, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bist.

Übrigens: Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in der THW-Jugendgruppe!

Die Nachwuchsorganisation des THW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.


Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW?

Mit dem Aufnahmeantrag wirst Du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht allerdings nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Du Deinen Dienst zu versehen hast.
Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Du hast alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.
Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.


Du hast noch weitere Fragen?

Da hilft dann alles nix - dann kommst Du am besten am Dienstag ab 19 Uhr bei uns im Ortsverband vorbei, da können wir dann in Ruhe Deine Fragen beantworten. Möchtest oder kannst Du nicht so lange auf eine Antwort warten, kannst Du auch eine Email an den Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung schreiben.

Weitere Informationen findest Du natürlich auch auf der Internetseite des Technischen Hilfswerks.