Eigentumssicherung

Was versteht man unter Eigentumssicherung?
Unter dem Begriff Eigentumssicherung sind alle Maßnahmen definiert, die dazu dienen, fremdes Eigentum vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Wann wird eine Eigentumssicherung durchgeführt?
Eine Eigentumssicherung wird in aller Regel nach Ereignissen wie Einbruch oder mutwilliger Beschädigung durchgeführt. Aber auch Ereignisse wie z.B. Notöffnungen durch Polizei oder Feuerwehr, Unfälle, Schadensfeuer und Naturereignisse (Sturm, Hagel,…) können dafür der Auslöser sein.
Für die Polizei ist die Eigentumssicherung auch im Falle einer erforderlichen Verwahrung interessant. (Eine Verwahrung erfolgt immer dann, wenn eine Einsatzstelle z.B. nach einem Brand oder Gewaltverbrechen zur Spurensicherung verschlossen werden muss.)
Wer veranlasst eine Eigentumssicherung?
In aller Regel ist die Polizei Auslöser für solche Maßnahmen. Insbesondere dann, wenn kein Eigentümer am Schadensobjekt zu gegen ist. In diesem Fall nimmt die Polizei eine so genannte „Ersatzvornahme“ vor, das heißt sie beauftragt, gemäß der festgelegten Regelung, jemanden mit der Durchführung der Maßnahme.
Wer bezahlt den Einsatz?
Mit den entstandenen Kosten wird es folgendermaßen gehandhabt:
Es entstehen für die Polizei immer und für die Feuerwehren in der Regel keine direkten Kosten, wie immer bei Anforderung des Technischen Hilfswerkes!
Die uns entstandenen Sach- und Personalkosten werden dem Verursacher auferlegt. Sollte jedoch kein Verursacher feststellbar sein, so werden dem unmittelbar Begünstigten die Kosten in Rechnung gestellt.
Wie es die Praxis gezeigt hat, werden die Kosten in den meisten Fällen von der Versicherung des Begünstigten getragen (sofern eine entsprechende Versicherung vorhanden ist).
Wieso führt das THW Eigentumssicherungen durch?
Das THW strebt mit dieser Art der Hilfeleistung keinesfalls einen „Wettbewerb“ mit den Handwerksbetrieben an!
Vielmehr wollen wir – mit der Durchführung solcher Maßnahmen – öffentlichen Anforderern gegenüber die Möglichkeit schaffen (insbesondere Nachts und am Wochenende), eine durch Schadensereignisse entstandene Öffnung kurzfristig behelfsmäßig verschließen zu können, wenn kein Handwerksbetrieb erreichbar ist.
Dabei soll die Schadensgröße keine Rolle spielen – Material für bis zu 60m² ist stets bevorratet.
Verschließen von Öffnungen
Die Gruppe Eigentum kann jegliche Art von horizontalen oder vertikalen Öffnungen kurzfristig wieder behelfsmäßig verschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich nun um eine zerstörte Schaufensterscheibe, eine aufgebrochene Türe oder ein durch Sturm abgedecktes Dach handelt.
Zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen werden verschiedene Methoden angewandt, welche sich ganz nach der Schadensgröße und den örtlichen Gegebenheiten richten.
Alle Konstruktionen werden so ausgeführt, dass ein einfaches Öffnen des Verbaus ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.
Darüber hinaus gibt es für Türen und Fenster mit Standardmaßen vorgefertigte Elemente, die nur eingesetzt werden müssen.
Transport / Sichern von Eigentumswerten
Neben dem Verschließen von Öffnungen zur Sicherung von Eigentumswerten kann diese Gruppe auch zur Sicherung von beweglichen Gütern eingesetzt werden.
Dies kann der Fall sein, wenn nach einem Unfall oder wegen eines Brandes bewegliche Güter umgeladen und an einem anderen Ort zwischengelagert werden sollen.
Hier kann die Sicherung von Eigentumswerten und deren Transport übernommen werden.
Durch die vorhandenen Transportkapazitäten ist neben dem Sichern und Transport von beweglichen Eigentumswerten auch eine Löschwasserversorgung bei Waldbrandgefahr oder Bränden an abgelegenen Orten möglich.